ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR FAHRZEUGLEASING

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Rental Eco Car Las Chafiras, S.L. (“Vermieter”) und dem Kunden (“Mieter”), mit dem der Vermieter dem Kunden die Nutzung eines Fahrzeugs für die im Mietvertrag festgelegte Dauer, den Preis und die sonstigen Bedingungen überlässt.

1. Objekt
1.1 Der Vermieter übergibt das im Mietvertrag beschriebene Fahrzeug an den Mieter, der ab dem Zeitpunkt der Übergabe und bis zur Rückgabe an den Vermieter die Verantwortung für den Besitz und die Nutzung des Fahrzeugs trägt.
1.2 Der Mieter erhält das im Mietvertrag beschriebene Fahrzeug mit den vollständigen Unterlagen sowie Fahrzeugschlüssel, Werkzeug und Zubehör, insbesondere Warnwesten und Warndreiecke, die der Mieter bei der Übergabe des Fahrzeugs nachweisen muss. zu Beginn des Mietverhältnisses und teilt dem Vermieter jeden Mangel mit. Der Mieter verpflichtet sich, das Zubehör sorgfältig zu verwenden und es in demselben Zustand zurückzugeben, in dem es geliefert wurde. Im Falle der Nichtrückgabe des Zubehörs bei Beendigung des Mietvertrags muss der Mieter dem Vermieter den Wert des nicht gelieferten Zubehörs auf der Grundlage der in Abschnitt 7.2.2 genannten Entschädigungssumme zahlen. der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen.
1.3 Der Mieter erkennt an, dass er das Fahrzeug in einwandfreiem mechanischem Zustand und Erhaltung der Karosserie, des Lacks und des Zubehörs erhalten hat, ohne größere Abnutzung als die, die durch normalen und gewöhnlichen Gebrauch erzeugt wird; sowie die notwendigen Unterlagen, um mit ihm zu zirkulieren. Der Mieter ist verpflichtet, alle Teile des Fahrzeugs zu ersetzen, die aus Gründen, die dem Mieter zuzuschreiben sind, beschädigt wurden oder verloren gegangen sind, und alle vom Vermieter gezahlten Beträge zu begleichen, die sich direkt aus der Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter ergeben haben und East zuzuschreiben sind.
1.4 Sollte das Fahrzeug einen Mangel aufweisen, der nicht im Mietvertrag enthalten ist, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter vor der Überführung des Fahrzeugs zu informieren, damit diese Daten in den Mietvertrag aufgenommen werden.
1.5 Der Vermieter haftet nicht für mechanische Defekte des Fahrzeugs, noch für Folgeschäden, noch ist er verantwortlich für Kosten, Verspätungen oder Schäden, die in irgendeiner Weise, direkt oder indirekt, als Folge solcher mechanischen Defekte entstehen.
1.6 Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, technische Merkmale des Fahrzeugs, die Ausstattung oder das äußere und/oder innere Erscheinungsbild zu verändern, und er hat die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Fahrzeugs zu tragen und einen Betrag als Entschädigung für die Stilllegung des Fahrzeugs zu zahlen. der für die Tage, an denen es stillgelegt ist, auf den täglichen Mietpreis festgesetzt wird.

2. Dauer
2.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug an dem im Vertrag festgelegten Ort, Datum und Uhrzeit an den Vermieter zurückzugeben. Der Mietvertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn das Fahrzeug und die Schlüssel dem Vermieter übergeben wurden.
2.2 Wenn der Mieter das Fahrzeug länger als vereinbart behalten will, muss er den Vermieter vor Vertragsende darüber informieren und dessen schriftliche Genehmigung einholen.

3. Preis
3.1 Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter den im Mietvertrag genannten Gesamtpreis zu zahlen. Der Preis enthält die nach Zeit und Kilometerstand festgelegten Beträge, gegebenenfalls den vertraglich vereinbarten oder nicht ersetzten Kraftstoff, die vertraglich vereinbarte Versicherung, zusätzliche Extras und die sich aus dem Vertrag ergebenden Steuern.
3.2 Der Mietpreis, sowie die zusätzlichen Extras, werden nach dem aktuellen Tarif festgelegt.
3.3 Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag (24 Stunden).

4. Fahrzeugnutzung
4.1 Nur der Mieter und die ordnungsgemäß ausgewiesenen und dazu befugten Personen sind berechtigt, das im Mietvertrag genannte Fahrzeug zu führen, sofern sie das 26. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines Führerscheins sind. seit mindestens 5 Jahren gültiger und in Kraft befindlicher Führerschein. Für zusätzliche Fahrer werden besondere Gebühren erhoben, deren Höhe in Abschnitt 7.2.2 angegeben ist. der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen.
4.2 Folgende Führerscheine gelten in Spanien als gültig:
a) Die in Übereinstimmung mit den geltenden spanischen Rechtsvorschriften ausgestellten Dokumente;
b) die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Übereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften ausgestellt werden;
c) Die von anderen Ländern ausgestellten Führerscheine, die gemäß den Vorschriften der spanischen Generaldirektion für Verkehr als gültig für das Führen von Fahrzeugen in Spanien anerkannt wurden;
d) Gültiger internationaler Führerschein, der zusammen mit dem gültigen nationalen Führerschein des entsprechenden Landes vorgelegt wird, um das Fahren in Spanien gemäß den Vorschriften der spanischen Generaldirektion für Verkehr zu ermöglichen.
4.3 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und den Nutzungsbestimmungen des Fahrzeugtyps zu führen, wobei er für die Höhe der Bußgelder bei Verstößen gegen die geltenden Rechtsvorschriften, die sich aus der Vermietung ergeben können, verantwortlich ist.
4.4 Bei der Beförderung von Minderjährigen oder Personen mit einer Körpergröße von 135 cm oder weniger muss der Mieter selbst für Kinderrückhaltesysteme sorgen, die für die jeweilige Altersgruppe geeignet sind, und diese gemäß den geltenden Verkehrsvorschriften im Fahrzeug unterbringen. Der Mieter muss auch die Angemessenheit, Verwendung und Anbringung der Kinderrückhaltesysteme im Fahrzeug überprüfen. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für die mangelnde Verwendung, Installation, Überprüfung, falsche Verwendung der Rückhaltevorrichtung
4.5 Der Mieter trägt die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs bei Unfällen oder Pannen, die auf Fahrlässigkeit des Fahrers, schlechtes Parken und/oder die Entfernung des Fahrzeugs durch die Behörde aufgrund unsachgemäßer Nutzung des Fahrzeugs zurückzuführen sind.
4.6 Der Mieter wird das Fahrzeug ausschließlich für den Eigengebrauch nutzen und darf es nicht für die Beförderung von Personen oder Waren zu gewerblichen oder industriellen Zwecken verwenden, es sei denn, er hat eine entsprechende Genehmigung.
4.7 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in den folgenden Fällen nicht zu benutzen oder benutzen zu lassen:
a) Fahren des Fahrzeugs auf nicht zugelassenen oder unbefestigten Straßen, oder deren Zustand ein Risiko für die Sicherheit und Unversehrtheit des Fahrzeugs oder das Risiko einer Beschädigung desselben darstellen könnte;
b) Bezahlte Beförderung von Fahrgästen;
c) Fahrzeuge oder andere Gegenstände, ob rollend oder nicht, zu schieben oder zu schleppen;
d) an offiziellen oder nicht offiziellen Wettbewerben teilzunehmen;
e) Durchführung von Beständigkeitsprüfungen an Materialien, Zubehör oder Produkten für das Automobil;
f) Führen des Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln;
g) Beförderung von Waren, die gegen das Gesetz oder geltende Rechtsvorschriften verstoßen oder illegalen Zwecken dienen;
h) Beförderung einer größeren Anzahl von Fahrgästen als genehmigt und im technischen Prüfblatt des Fahrzeugs angegeben;
i) Beförderung von Gütern mit einem höheren Gewicht, einer größeren Menge und/oder einem größeren Volumen als im technischen Prüfblatt des Fahrzeugs zugelassen;
j) Transport von Gütern, die nach den geltenden Transportgesetzen als besonders oder gefährlich eingestuft sind;
k) das gemietete Fahrzeug nicht als Mittel oder Instrument zur Begehung von Straftaten, strafbaren, verbotenen oder einfach nur sanktionierten Handlungen, zur Unterstützung von Straftätern oder zum Schutz, Transport und Unterschlupf von Gegenständen vor Straftaten zu verwenden oder dies zuzulassen;
l) Nehmen Sie keine Änderungen am Aufbau vor und montieren Sie weder den Dachträger noch Gepäck/Waren;
m) Fahren Sie nicht mit dem Fahrzeug außerhalb des spanischen Hoheitsgebiets und führen Sie keine Transfers zwischen Inseln durch;
n) Sie dürfen den Kilometerzähler nicht manipulieren oder entsiegeln und müssen den Vermieter über jeden Fehler informieren. Der Kilometerstand wird anhand des Kilometerzählers oder, wenn dieser beschädigt ist, anhand von Straßenkarten gemessen.
4.8 Sofern nicht ausdrücklich genehmigt, darf das gemietete Fahrzeug nur auf der Insel Teneriffa verkehren. Bei Pannen oder Unfällen außerhalb der Insel Teneriffa ist der Mieter für alle anfallenden Kosten verantwortlich.
4.9 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug bei Nichtgebrauch geschlossen zu halten und seine Dokumente darin aufzubewahren.
4.10 Der Mieter ist verpflichtet, die Kopie des aktuellen Mietvertrags während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses bei sich zu tragen.
4.11 Bei Nutzung des Fahrzeugs zur Beförderung von Minderjährigen mit einer Körpergröße von 135 cm oder weniger muss der Mieter selbst für Kinderrückhaltesysteme sorgen, die für die jeweilige Altersgruppe geeignet sind, und diese gemäß den geltenden Verkehrsvorschriften im Fahrzeug anbringen. . Der Mieter muss auch die Angemessenheit, die Verwendung und die Anbringung der Kinderrückhaltesysteme im Fahrzeug überprüfen. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für die mangelnde Verwendung, Installation, Überprüfung, falsche Verwendung der Rückhaltevorrichtung
4.12 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug anzuhalten und stillzulegen, wenn er eine Betriebsstörung feststellt oder eine Warnleuchte aufleuchtet, und muss sich unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung setzen.
4.13 Der Mieter darf das Fahrzeug oder seine Bestandteile ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht abtreten, verkaufen, untervermieten, verpfänden oder in irgendeiner Weise veräußern.
4.14 Für den Treibstoff ist der Mieter verantwortlich, der sich verpflichtet, ihn in Höhe der Kaution zurückzugeben, die der Lieferung entspricht. Der Kraftstoff, den das Fahrzeug während der Mietdauer verbraucht, wird vom Mieter bezahlt.
Falls der Mieter das Fahrzeug nicht mit dem gleichen Tankstand wie bei der Übergabe zurückgibt, wird eine zusätzliche Gebühr erhoben, die sowohl die Kosten für den Kraftstoff als auch die Gebühr für das Tankmanagement umfasst, die in Abschnitt 7.2.2. der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen aufgeführt sind. Diese Gebühr kann durch Verrechnung der Kaution oder der gültigen Zahlungsmethode, mit der die Zahlung der Miete garantiert wurde, erhoben werden.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit dem dafür geeigneten Kraftstoff zu betanken, andernfalls trägt der Mieter die durch die Umfüllung verursachten Kosten und/oder die Behebung der dadurch entstandenen Schäden am Fahrzeug. Auch in diesem Fall muss der Mieter dem Vermieter eine Gebühr als Entschädigung für die Stilllegung des Fahrzeugs zahlen, die auf den Tagesmietpreis für die Tage der Stilllegung festgesetzt wird.
Als optionale Dienstleistung kann der Mieter freiwillig die “Fuel Purchase Option” abschließen. Zu Ihrer eigenen Bequemlichkeit können Sie bei der Übergabe des Fahrzeugs einen Kraftstofftank mieten, und zwar zu einem wettbewerbsfähigen Preis im Vergleich zu den Tankstellen in der Umgebung. Dieser Betrag hängt vom Fassungsvermögen des Tanks des jeweiligen Fahrzeugs und dem Kraftstoffpreis zum Zeitpunkt der Anmietung ab. Da es sich hierbei um eine optionale Gebühr handelt, wird empfohlen, das Fahrzeug mit leerem Tank zurückzugeben, da die während der Anmietung nicht verbrauchte Kraftstoffmenge nicht erstattet wird.
4.15 Der Leasingnehmer erhält die Elektrofahrzeuge mit 80% der Batterie.
Der Mieter eines Elektrofahrzeugs kann je nach Vermietungsbüro eine Ladekarte erhalten, mit der er die mit der Ladekarte verbundenen Ladestationen aufsuchen und die Batterie des Fahrzeugs aufladen kann. Der Vermieter haftet nicht für die Unmöglichkeit des Aufladens der Fahrzeuge an den mit der Karte verbundenen Ladestationen aus Gründen, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind.
Bei Verlust oder Beschädigung der elektrischen Ladekarte wird dem Mieter eine Entschädigung in Rechnung gestellt, die in der Liste der zusätzlichen Kosten aufgeführt ist.
Jedes Elektrofahrzeug wird, sofern es nach den geltenden Vorschriften vorgeschrieben ist, mit einer Umweltplakette versehen, die mit der Zulassung des Fahrzeugs verbunden ist. Im Falle einer Beschädigung der Umweltzeichen wird die entsprechende Gebühr als Entschädigung für den Verlust oder die Beschädigung erhoben, wie in der Liste der zusätzlichen Gebühren angegeben.

5. Instandhaltung und Reparaturen
5.1 Der Vermieter übernimmt die normale mechanische Abnutzung des Fahrzeugs. Die Kosten für die Wartung und Reparatur von Pannen, die das Fahrzeug während der Mietzeit erleidet, gehen zu Lasten des Vermieters. Je nach der vom Mieter in Artikel 8.4 dieser Allgemeinen Bedingungen abgeschlossenen Versicherung kann eine Gebühr für die Pannenhilfe erhoben werden, wie in Artikel 7.2.2 angegeben. der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. Nur im Falle eines mechanischen Defekts, der auf ein fahrlässiges Verhalten des Mieters zurückzuführen ist, übernimmt der Mieter keine Kosten für den Pannendienst, unabhängig davon, ob eine Deckung gemäß Artikel 8.4 dieser Allgemeinen Bedingungen abgeschlossen wurde oder nicht.
5.2 Sollte während der Anmietung des Fahrzeugs eine der Kontrollleuchten aufleuchten, die eine Fehlfunktion des Fahrzeugs anzeigen, die seine Sicherheit und Unversehrtheit beeinträchtigt, oder wenn äußere Anzeichen wahrgenommen werden, die auf eine Panne oder Fehlfunktion desselben hinweisen, muss der Mieter das Fahrzeug so schnell wie möglich anhalten und den Vermieter kontaktieren. Die Benutzung des Fahrzeugs im Gefahrenfall ist verboten.
5.3 Der Mieter erhält das Fahrzeug mit allen Reifen in gutem Zustand und ohne Pannen, zusammen mit einem Ersatzreifen (oder in Ermangelung dessen mit einem Reparaturset). Bei Fahrzeugen, die mit einem Notlaufsystem ausgestattet sind (Reifentyp, der eine bestimmte Anzahl von Kilometern ohne Luft auskommt), kann es vorkommen, dass das Fahrzeug ohne Reservereifen oder Reparaturset in Empfang genommen wird. Im Falle einer Verschlechterung und/oder eines Verlustes eines Reifens (aus anderen Gründen als normaler Abnutzung, schlechter Montage oder Herstellungsfehler) verpflichtet sich der Mieter, den Vermieter zu informieren.
5.4 Reifenpannen, Diebstahl, Verlust und Bruch (ganz oder teilweise) von Rädern und Reifen gehen zu Lasten des Mieters. Je nach der vom Mieter in Artikel 8.4 dieser Allgemeinen Bedingungen abgeschlossenen Versicherung kann eine Gebühr für die Verschlechterung und/oder den Verlust eines der Reifen erhoben werden, deren Beträge in Abschnitt 7.2.2 aufgeführt sind. der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen.
5.5 Reparaturen und/oder der Austausch von Reifen müssen in vom Vermieter autorisierten Werkstätten durchgeführt werden, andernfalls haftet der Mieter für Schäden, die durch den unsachgemäßen Austausch der Reifen entstehen.
5.6 Falls eine Reparatur oder Wartung erforderlich ist, muss der Mieter das Fahrzeug in den Einrichtungen von Taller Victoria Tenerife, S.L. mit der Adresse Avda. 7 Islas Canarias, 130; Pol. Ind. Llano del Camello, 38639 Las Chafiras – San Miguel de Abona, Sta. Cruz de Tenerife.

6. Unfälle und Raubüberfälle
6.1 Der Mieter und die Personen, die gemäß den Bestimmungen des Anhangs zum Führen des Fahrzeugs berechtigt sind, nehmen an der vom Vermieter abgeschlossenen Haftpflichtversicherung teil.
6.2 Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich über jeden Unfall zu informieren und einen Unfallbericht mit den vollständigen Daten des Unfallgegners und eventueller Zeugen auszufüllen, der dem Vermieter zuzusenden ist. Das Vorhandensein von Verletzungen muss den zuständigen Behörden gemeldet werden.
6.3 Im Falle eines Unfalls wird der Mieter das Fahrzeug nicht verlassen, ohne geeignete Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung des Fahrzeugs zu ergreifen, soweit dies möglich ist.
6.4 Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter bei der zuständigen Behörde Anzeige erstatten und dem Vermieter eine Kopie zukommen lassen.
6.5 Der Mieter kann den Vermieter unter der im Mietvertrag angegebenen Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Steueradresse der Niederlassung des Vermieters kontaktieren.

7. Reservierungen / Mietkosten / Fahrzeugrückgabe
7.1 Fahrzeugreservierungen beziehen sich auf Fahrzeugkategorien. Die Reservierung in einer Kategorie gibt dem Mieter nicht das Recht, ein bestimmtes Modell innerhalb dieser Kategorie zuzuweisen.
7.1.1 Der Vermieter wird das Fahrzeug bis zu sechzig Minuten nach der vereinbarten Zeit reserviert halten, wobei er nach Ablauf dieser Zeit nicht verpflichtet ist, die Dienstleistung zu den vereinbarten Bedingungen zu erbringen. Wird das Fahrzeug nicht zu dem in der Reservierung angegebenen Zeitpunkt abgeholt, behält der Vermieter den Betrag einer Tagesmiete nach dem aktuellen Tarif von der Kaution ein, die der Mieter als Reservierung hinterlegt hat, und erstattet die Differenz. Liegt der Betrag der Kaution unter dem Betrag einer Tagesmiete, wird kein Betrag zurückerstattet, da es kein Rücktrittsrecht für die Fahrzeugvermietung gibt.
7.1.2 Stornierungen müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn der Anmietung erfolgen. Im Falle einer Stornierung innerhalb der vorgesehenen Fristen erstattet der Vermieter dem Mieter die bereits geleistete oder im Voraus gezahlte Kaution zurück. Erfolgt die Mitteilung der Stornierung nach Ablauf der Frist, wird eine Stornierungskostenpauschale in Höhe eines Miettages nach dem aktuellen Tarif einbehalten.
7.2 Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter zu bezahlen:
7.2.1 Die im Mietvertrag aufgeführten Mietkosten entsprechend der Dauer (Mindestmietdauer von 24 Stunden), der Deckung, der Haftungsbeschränkungen, der zusätzlichen Ausrüstung und der Zusatzleistungen gemäß den vereinbarten Bedingungen sowie die geltenden Steuern und Gebühren.
Diese werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Reservierung geltenden Tarife in Rechnung gestellt. Falls nicht im Voraus gebucht wurde und/oder kein Bonus oder Sonderpreis vereinbart wurde, werden die Mietkosten zu den zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses geltenden Tarifen erhoben.
7.2.2 Liste der Beträge für optionale Ausrüstungen, Dienstleistungen und zusätzliche Ausgaben:

Zusätzliche Ausrüstung *Euro / Tag (Steuer NICHT inbegriffen)
Babyschale (0-13kg # Gruppe 0+)EUR4,00
Kindersitz (0-10 kg / 9-18 kg # Gruppe 0/1)EUR4,00
Sitzerhöhung (15-36 kg # Gruppe 2/3)EUR4,00
Isofix-Sitze15,00 EUR
Das NavigationssystemEUR10,00
*Zusätzliche Ausrüstung wird auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit angefordert.
Zusätzliche Dienstleistungen**Euro (Steuer NICHT inbegriffen)
Zusätzlicher Fahrer Für jeden zusätzlichen Fahrer wird eine Gebühr für den gesamten Mietpreis erhoben,EUR 9,00
Rückgabe in einem anderen Büro (One-Way) Wenn der Kunde das Fahrzeug in einem anderen Büro als dem im Mietvertrag festgelegten zurückgibt, muss er diese zusätzliche Gebühr bei Abschluss des Mietvertrags bezahlen. Die Rückgabe des Fahrzeugs ohne Vorankündigung an einer anderen Stelle als der Abholstelle hat ebenfalls die Erhebung dieser zusätzlichen Gebühr zur Folge, die von der Kaution abgezogen werden kann.EUR36,00
Lieferung / Rückgabe außerhalb der Zeit Dieser Service ist auf Anfrage erhältlich. Für alle Reservierungen/Mietungen außerhalb der Öffnungszeiten wird ein Zuschlag erhoben.25,00 EUR
Lieferung / Rückgabe am Flughafen Teneriffa Süd Dieser Service ist auf Anfrage erhältlich. Für alle Reservierungen/Vermietungen, bei denen der Flughafen Teneriffa Süd als Zustellungs- und/oder Rückgabeort dient, wird ein Zuschlag erhoben.18,00 EUR
Lieferung / Rückgabe am Flughafen Teneriffa Nord Dieser Service ist auf Anfrage erhältlich. Für alle Reservierungen/Vermietungen, bei denen der Flughafen Teneriffa Nord als Zustellungs- und/oder Rückgabeort dient, wird ein Zuschlag erhoben.EUR36,00
Verspätete Rückgabe des Fahrzeugs Für die Rückgabe des Fahrzeugs sind extra 59 Minuten (basierend auf der Abholzeit des Fahrzeugs) erlaubt. Andernfalls wird dem Kunden bei Überschreitung dieser Frist ein zusätzlicher Tag zum aktuellen Tarif in Rechnung gestellt.Je nach Modell und Tarif
Rückgabe in einem anderen Büro ohne vorherige Ankündigung Bei Abgabe des Fahrzeugs in einem anderen Büro oder Hotel als dem im Mietvertrag für die Rückgabe vereinbarten, werden dem Kunden die für die Rückholung des Fahrzeugs erforderlichen zusätzlichen Tage zum Tagespreis zuzüglich der Überführungskosten berechnet.Je nach Modell und Tarif
** Zusätzliche Dienstleistungen können geändert werden, wenn sie 1 Monat im Voraus angekündigt werden.
Verlust oder Bruch von Zubehör oder Zusatzausrüstung***Betrag (Steuer NICHT enthalten)
FahrzeugschlüsselEUR200,00
Notfall-Dreieck15,00 EUR
Reflektierende Weste15,00 EUR
Erste-Hilfe-KastenEUR 90,00
Fahrzeugpapiere25,00 EUR
Navigationssystem (ganz oder teilweise)EUR120,00
FahrzeugteileNach dem Stück
Baby, Kind, SitzerhöhungEUR 90,00
Werbebeschriftung60,00 EUR
Elektrische Aufladekarte25,00 EUR
Zubehör und LadekabelEUR 180,00
Umweltplakette25,00 EUR
Falsche BetankungJe nach verursachtem Schaden
Sonderreinigung bei RückgabeJe nach verursachtem Schaden
*** Die zusätzlichen Kosten können sich mit einer Vorankündigung von 1 Monat im Voraus ändern.
Steuern
Alle Miet- und Versicherungsleistungen sowie zusätzliche Ausrüstungen, Dienstleistungen und Nebenkosten unterliegen auf den Kanarischen Inseln den staatlichen Steuern, die derzeit 15 % für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, 7 % für gemischte Fahrzeuge und 0 % für Elektro- und Hybridfahrzeuge betragen.

7.2.3. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden am Fahrzeug während der Mietzeit, für teilweisen oder vollständigen Diebstahl desselben und für Schäden, die sich aus Vertragsverletzungen ergeben, mit Ausnahme der Haftungsbeschränkungen und der optionalen Deckung, die der Mieter gemäß den Bestimmungen in Punkt 8.4 dieser Allgemeinen Bedingungen abgeschlossen hat.
7.2.4. Wenn die in Artikel 8.4 dieser Allgemeinen Bedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen vereinbart werden und ein Unfall eintritt, gelten diese Beschränkungen in den nachstehend aufgeführten Fällen nicht; in diesen Fällen haftet der Mieter in vollem Umfang für die verursachten Schäden:
a) Schäden, die er selbst oder die Personen, für die er einzustehen hat, verursacht haben, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt;
b) in Fällen, in denen der Mieter den beschreibenden Teil des Unfalls und/oder einen Teil der einvernehmlichen Erklärung nicht, verspätet oder unvollständig abgibt oder darin falsche Tatsachen und Daten angibt;
c) bei Unterlassung der Hilfeleistung oder Unterlassung der Verpflichtung, bei einem Unfall oder Schaden die Anwesenheit der Polizei anzufordern, es sei denn, diese Schäden wurden ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters verursacht;
d) für den Fall, dass die Ursache des Schadens ein nicht zugelassener Fahrer ist;
e) im Falle der Nichteinhaltung einer in diesen Allgemeinen Bedingungen festgelegten Klausel.
7.2.5. Der Mieter ermächtigt den Vermieter unmissverständlich, von den bei Abschluss des Mietvertrags vorgelegten oder später vom Mieter gemäß der geltenden Gesetzgebung zur Verfügung gestellten Zahlungsmitteln alle Beträge und Gebühren, die sich aus der Vermietung des Fahrzeugs ergeben, sowie alle anderen Rechte im Zusammenhang mit dem Mietvertrag abzuziehen, und zwar sowohl diejenigen, die im Mietvertrag enthalten sind, als auch diejenigen, die gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen und in Abschnitt 7.2.2. berechnet werden können. der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. Der Mieter muss dem Vermieter die entsprechende Vollmacht zur Nutzung der auf seinen Namen ausgestellten Kreditkarte erteilen.
7.2.6. Der Mieter muss als Garantie für die Erfüllung seiner Verpflichtungen oder seiner Verantwortung zu Beginn des Mietverhältnisses einen Betrag als Garantiekaution hinterlegen. Die Höhe der Kaution ist in der folgenden Tabelle für jede Fahrzeugkategorie angegeben:

FahrzeuggruppeBürgschaft KautionWährung
A / B / C300.00EUR
D / E500.00EUR
F / G700.00EUR

7.3 Die Mietdauer entspricht der ursprünglich im Mietvertrag vereinbarten Dauer und wird auf der Grundlage von 24-Stunden-Perioden berechnet, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter das Fahrzeug zusammen mit den Schlüsseln, den Unterlagen, dem Zubehör und der Zusatzausrüstung spätestens zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt und an dem im Mietvertrag vereinbarten Ort zurückzugeben. Im Falle der Nichtrückgabe ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter die in Abschnitt 7.2.2 genannten zusätzlichen Kosten zu zahlen. der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen.
7.3.1 Der Service gilt als beendet, wenn das Fahrzeug und seine Schlüssel vom Personal des Vermieters abgeholt oder die Schlüssel in die dafür vorgesehenen Rückgabebriefkästen des Vermieters eingeworfen worden sind.
7.3.2 Der Vermieter bietet immer eine Höflichkeitsfrist von 59 Minuten an. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs wird der nicht im Mietvertrag vereinbarte Zeitraum nach den aktuellen Tarifen in Rechnung gestellt.
7.3.3 Gibt der Mieter das Fahrzeug vor dem vorgesehenen Termin zurück, ohne den Vermieter darüber zu informieren, ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine Ermäßigung auf den Mietpreis zu gewähren. Es wird davon ausgegangen, dass eine vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs vorliegt, wenn der Mieter das Fahrzeug vor dem Tag und der Uhrzeit zurückgibt, die im Mietvertrag angegeben sind. In jedem Fall erhebt der Vermieter eine Gebühr von 30 % auf den Betrag, der den nicht genutzten Miettagen (24-Stunden-Zeiträumen) entspricht.
7.3.4 Die Rückgabe an einem anderen als dem vereinbarten Ort aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, führt zur Anwendung der in der Liste der Zusatzkosten angegebenen Zusatzkosten.
7.3.5 Der zu Beginn des Mietvertrages vom Mieter an den Vermieter als Kaution übergebene Betrag kann nicht für eine Vertragsverlängerung verwendet werden. Der Mietvertrag kann mit vorheriger Genehmigung des Vermieters über den vereinbarten Zeitraum hinaus verlängert werden, sofern der Mieter dies drei Tage vor Ablauf des Mietvertrags beantragt. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, persönlich in den Büros des Vermieters zu erscheinen, um den neuen Mietvertrag mit der entsprechenden Verlängerung zu erhalten. Der Vermieter kann die Verlängerung des Mietvertrags ablehnen.
7.3.6 Bei Nichtrückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter zum vorgesehenen Termin und nach drei Tagen Verspätung bei der Rückgabe, ohne dass der Vertrag verlängert wurde, geht der Vermieter davon aus, dass es sich um eine unzulässige Aneignung des Fahrzeugs handelt und erstattet Anzeige bei den zuständigen Behörden.

8. Obligatorische Haftpflichtversicherung / Deckung
8.1 Obligatorische Haftpflichtversicherung.
8.1.1. Das gemietete Fahrzeug beinhaltet die obligatorische Haftpflichtversicherung mit Deckung für Personen- und Sachschäden, die sich aus der Nutzung und dem Verkehr des Fahrzeugs ergeben, mit den in der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Garantien und Beträgen, gemäß den Vorschriften der Europäischen Union.
8.1.2. Diese Deckung ist garantiert und wird von dem Versicherer übernommen, mit dem der Vermieter die entsprechende Versicherungspolice abgeschlossen hat. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages tritt der Mieter als Versicherter der oben genannten Police bei.
8.2 Eingeschlossener Geltungsbereich.
a) IAP. Versicherung gegen Personenschäden. (Persönlicher Unfallschutz).
Die Unfallversicherung bietet Entschädigung für die persönlichen Folgen eines Unfalls (Invalidität oder Tod) sowie für die medizinischen Kosten des Fahrers des geleasten Fahrzeugs.
b) CDW. Kollisionskasko mit Selbstbeteiligung. (Kollisionsschadenverzicht).
1) Die Haftpflichtversicherung befreit den Mieter bis zur Höhe der im Mietvertrag festgelegten Selbstbeteiligung pro Schadensfall von der Haftung für Schäden, die er aufgrund eines Verkehrsunfalls am Fahrzeug, seinen Teilen oder seinem Zubehör (ausgenommen Schäden an Rädern, Scheiben, Motor, Unterboden und Dach des Fahrzeugs) erleidet oder verursacht, sowie für Schäden oder Verluste, die er aufgrund von Diebstahl, versuchtem Diebstahl oder Vandalismus erleidet.
2) Die Haftungsbeschränkung für Schäden, die durch einen Verkehrsunfall am Fahrzeug, seinen Teilen oder seinem Zubehör entstanden sind, gilt nur, wenn der Mieter die freundliche Unfallerklärung ordnungsgemäß ausfüllt, in der die Daten der am Unfall beteiligten Fahrzeuge und Fahrer sowie die Bedingungen und Umstände, unter denen sich der Unfall ereignet hat, angegeben sind (insbesondere Ort, Zeit und Beschreibung des Unfalls; Name, Vorname und Anschrift der Person, die den Wagen während des Unfalls gefahren hat).
3) Die Haftungsbeschränkung für Schäden, die am Fahrzeug, seinen Teilen oder seinem Zubehör durch Diebstahl, versuchten Diebstahl oder Vandalismus entstehen, gilt nur, wenn der Mieter dem Vermieter den Originalschlüssel aushändigt. das gemietete Fahrzeug, das zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags ohne jegliche Manipulation übergeben wurde, sowie das Original des bei den zuständigen Behörden eingereichten Unfallberichts.
4) Für das CDW wird eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung erhoben, die von der reservierten Kategorie abhängt, wie in der folgenden Tabelle angegeben:

FahrzeuggruppeÜberschüssiger BetragWährung
A / B / C600.00EUR
D / E900.00EUR
F / G1,200.00EUR

8.3 Optionale Deckungen.
a) GT. Deckung für Schäden an Rädern und Fenstern. (Deckung für Reifen und Glas).
Entscheidet sich der Mieter dafür, sie zu mieten, bietet die Rad- und Glasversicherung dem Mieter Versicherungsschutz für Schäden an beiden Elementen.
b) SCDW. Verzicht auf die Haftung für Schäden am Fahrzeug durch Kollisionen. (Super Collision Damage Waiver).
Die optionale Reduzierung der Selbstbeteiligung ermöglicht die vollständige und/oder teilweise Befreiung von der Selbstbeteiligung, die der Mieter abgeschlossen hat. Die Ermäßigung der Selbstbeteiligung gilt nur für bestimmte Fahrzeugtypen und ihr Preis variiert je nach Art des gemieteten Fahrzeugs.
8.4 Tabelle der fakultativen Deckungen nach Fahrzeuggruppen wie nachstehend aufgeführt:

Tipo Cobertura

Fahrzeuggruppe

Importe Cobertura

Abgabe NO incluido

TG. Cobertura por daños en Ruedas y Cristales

Versicherung für Reifen und Glas

A / B / C

7,90 EUR / Tag

D / E

11,90 EUR / Tag

F / G

15,90 EUR / Tag

SCDW. Haftungsfreistellung für Schäden am Fahrzeug durch Kollision.

Super-Kollisionsschaden-Verzicht

A / B / C

24,90 EUR / Tag

D / E

30,90 EUR / Tag

F / G

36,90 EUR / Tag

9. Bedingungen und Ausschlüsse der obligatorischen Haftpflichtversicherung
Unbeschadet der Angaben in den vorstehenden Absätzen und in den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen unterliegt die Anwendung der Deckung, die sowohl von der obligatorischen Haftpflichtversicherung als auch von der freiwilligen Deckung angeboten wird, den folgenden Bedingungen:
9.1 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sowie von jeglichem fakultativen und/oder einschränkenden Schutz der vertraglichen Haftung, und somit in der vollen Verantwortung des Mieters, sind Schäden an Personen und Sachen sowie am Fahrzeug, die durch Betrug oder Verschulden verursacht wurden. ernst.
9.2 Ebenso wird der Versicherungsschutz bei Unfällen ausgeschlossen, bei denen der Fahrer des Fahrzeugs kein berechtigter Fahrer war oder nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war oder das Fahrzeug entgegen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen benutzt hat. Im Allgemeinen werden Schäden, die durch fahrlässiges oder böswilliges Handeln des Mieters verursacht werden, wie z. B. schlechte Pflege des Fahrzeugs, unsachgemäße oder illegale Nutzung, Ablenkung oder Schläfrigkeit während der Fahrt, die zu Schäden am Fahrzeug führen, nicht von der vertraglichen Deckung abgedeckt. vorsätzliches Verschweigen von Schäden am Fahrzeug oder fahrlässige Benutzung der Kupplung; neben anderen Annahmen, die in diesen Allgemeinen Bedingungen aufgeführt sind.
9.3 Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Selbstbeteiligungen, die im Mietvertrag aufgeführt sind.
9.4 Der Verlust des Fahrzeugs bedeutet nicht automatisch eine Verpflichtung des Vermieters, dem Mieter ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
9.5 Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen ist die Beauftragung von Schäden, die nicht auf einen Anspruch, sondern auf Fahrlässigkeit, Verschulden oder Nachlässigkeit zurückzuführen sind, die im Inneren des Fahrzeugs (einschließlich des elektrischen Ladekabels und des elektrischen Schnellladekabels von Elektro- und/oder Hybridfahrzeugen), im Motor und/oder im Unterboden oder Dach des Fahrzeugs verursacht wurden.
9.6 Alle optionalen Deckungen und Haftungsbeschränkungen gelten vor deren Abschluss durch den Mieter und gelten ausschließlich für den Mieter und die von ihm bevollmächtigten Fahrer und nach Zahlung des vereinbarten Betrags zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags. Fahrzeug.
Ihre Anstellung wird im Mietvertrag festgehalten. Die Kosten dieser Haftungsbeschränkungen, die fakultativ sind, sowie die Höhe der Selbstbeteiligungen können in den aktuellen Tarifen nachgelesen werden. Die Beschränkung der vertraglichen Haftung gilt nur, solange der Mietvertrag in Kraft ist.
9.7 Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die der Mieter während der Mietzeit im Fahrzeug deponiert hat. Für jede Beschädigung oder jeden Diebstahl dieser Gegenstände haftet der Mieter in vollem Umfang.

10. Unfälle / Diebstahl
10.1 Im Falle eines Unfalls, Diebstahls, Brandes, durch Tiere oder Naturgewalten verursachte Schäden und generell in jedem Schadensfall ist der Mieter oder der Fahrer verpflichtet, unverzüglich die Polizei oder die entsprechenden Sicherheitsorgane zu benachrichtigen und alles zu tun, was zum Schutz der Interessen des Vermieters erforderlich ist. Die Benachrichtigung der Polizei ist auch bei einem selbstverschuldeten und/oder ohne Zutun Dritter verursachten Unfall obligatorisch, insbesondere wenn das Fahrzeug stillsteht oder die Weiterfahrt eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt. Sollte es nicht möglich sein, die Polizei zu verständigen, muss der Mieter oder der Fahrer die nächstgelegene Polizeidienststelle aufsuchen. Ebenso müssen Sie einen Unfallbericht (Friendly Declaration) ausfüllen, unabhängig davon, ob Sie verantwortlich sind oder nicht und ob eine dritte Person beteiligt war oder nicht.
Im Falle einer Straftat, wenn es Verletzungen gibt und/oder wenn die Schuld der Beteiligten untersucht werden soll, ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen.
10.2 Im Falle eines gegenteiligen Unfalls muss der Mieter den Teil “Freundliche Unfallerklärung” des standardisierten Musters ausfüllen, der sich in den Fahrzeugpapieren befindet, und den Vermieter unverzüglich und in jedem Fall innerhalb einer Frist von höchstens 24 Stunden schriftlich informieren. alle Einzelheiten des Unfalls in Form einer Kopie des Teils, dessen Original innerhalb von höchstens zwei Tagen zugestellt wird. Verweigert die Gegenpartei die Unterzeichnung einer einvernehmlichen Erklärung, muss der Mieter die Anwesenheit und Mitarbeit der Polizei verlangen und dem Vermieter eine Kopie des entsprechenden Berichts zukommen lassen.
10.3 Die freundliche Unfallanzeige ist vollständig und so detailliert wie möglich auszufüllen, sowohl in Bezug auf die Schäden als auch auf die Umstände, unter denen sie entstanden sind. Der Mieter ist verpflichtet, die Unterschrift des Gegners, falls vorhanden, in der freundlichen Unfallerklärung zu sammeln und zu unterschreiben. Verweigert der Unfallgegner die Unterschrift, muss der Mieter die Anwesenheit der Polizei vor Ort verlangen, um den Sachverhalt zu klären, da ansonsten der Mieter für den Unfall verantwortlich gemacht wird, sofern er nicht das Gegenteil beweist.
10.4 Der Mieter oder Fahrer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Klärung des Vorfalls nützlich und zweckmäßig sind. Dazu gehört insbesondere die Pflicht, Fragen des Vermieters zum Unfallhergang vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten und die Unfallstelle nicht zu verlassen, bevor die notwendigen und wesentlichen Feststellungen getroffen sind. insbesondere, damit der Vermieter den Schaden abschätzen kann, sowie die Pflicht, den Vermieter nicht daran zu hindern, diese Feststellungen zu treffen. Der Mieter ermächtigt den Vermieter, eine Kopie des Unfallberichts oder der Bescheinigung bei der betreffenden Behörde oder Sicherheitseinrichtung anzufordern.
10.5 Der Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs verpflichtet den Vermieter nicht automatisch dazu, dem Mieter ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

11. Schutz der Daten
11.1 In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Datenschutzes und anderen Compliance-Vorschriften wird der Mieter darüber informiert, dass seine persönlichen Daten in eine Datei aufgenommen werden, die in der Verantwortung von Rental Eco Car Las Chafiras liegt, mit dem Ziel, das Vertragsverhältnis zu verwalten.
Personenbezogene Daten können in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften an öffentliche Verwaltungen und an dritte Dienstleister des Vermieters im Rahmen der von ihnen erbrachten Dienstleistungen übermittelt werden, wobei stets die Anweisungen des Vermieters befolgt werden.
Die zur Verfügung gestellten Daten werden für den Zeitraum aufbewahrt, der notwendig ist, um die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, und die Rechtmäßigkeit der Behandlung ist die Ausführung dieses Vertrages und das berechtigte Interesse von Rental Eco Car las Chafiras.
Der Mieter kann seine Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Behandlung, Löschung, Übertragbarkeit und Widerspruch ausüben, indem er einen Brief an Rental Eco Car Las Chafiras an die Adresse: Avda. 7 Islas Canarias, 130; Pol. Ind. Llano del Camello, Las Chafiras, San Miguel de Abona, Santa Cruz de Tenerife.
Ebenso informieren wir Sie darüber, dass er eine Klage bei der spanischen Datenschutzbehörde einreichen kann, insbesondere wenn er keine Befriedigung bei der Ausübung seiner Rechte erhalten hat.

12. Beendigung wegen Verstoßes
12.1 Der Mieter verpflichtet sich, jede einzelne dieser Klauseln einzuhalten, und erklärt sich damit einverstanden, dass die Nichteinhaltung einer dieser Klauseln dem Vermieter das Recht gibt, den Mietvertrag zu kündigen, ohne dass es einer Aufforderung und/oder einer vorherigen Mitteilung seitens des Vermieters bedarf, wobei er die Verantwortung für jede einzelne der Verpflichtungen übernimmt, die er mit der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages übernommen hat.
12.2 Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Anmietung aufgrund von Vorfällen in der Vergangenheit des Mieters zu verweigern.
13.- Zuständigkeit
13.1 Beide Parteien vereinbaren, sich den Gerichten zu unterwerfen, die dem Gesetz entsprechen.


Die Übersetzungen dieser allgemeinen Bedingungen haben lediglich informativen Charakter und sind nicht in allen Einzelheiten ihres Wortlauts rechtlich bindend, da nur die spanische Fassung gültig ist.

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